Die Veranstalter eines Volksfests in Dubai dürfen
nicht mit dem Slogan ´Oktoberfest goes Dubai´ werben.
Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Stadt München hatte geklagt, weil das Motto den Eindruck erwecke, die Münchner Wiesn würde ins Wüsten-Emirat verlegt.
spiegel.de, sueddeutsche.de, br24.de