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Die Veranstalter eines Volks­fests in Dubai dürfen

nicht mit dem Slogan ´Oktoberfest goes Dubai´ werben.

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Stadt München hatte geklagt, weil das Motto den Eindruck erwecke, die Münchner Wiesn würde ins Wüsten-Emirat verlegt.
spiegel.de, sueddeutsche.de, br24.de
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